Kein Versicherungsschutz besteht bei Benutzung des Fahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder unter dem Einfluss von Medikamenten, bei denen das Führen eines Fahrzeuges nicht erlaubt ist oder davon abgeraten wird. Ferner besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis oder entgegen der Straßenverkehrsordnung benutzen oder wenn Sie das Fahrzeug Dritten überlassen, die nicht im Vertrag eingetragen sind. Der Versicherungsschutz erlischt bei mutwilligen Beschädigungen, Umbauten oder Veränderungen des Fahrzeuges, bei Nutzung zur Erteilung von Fahrstunden oder zum Transport von Gefahrgütern oder bei Untervermietung. Weitere nicht durch die MOCEAN-Versicherung abgedeckte Schäden umfassen z. B.: verrutschende Ladung, falsche Betankung, Schäden durch Einlegen des falschen Gangs, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überladung des Fahrzeuges. Weitere Einzelheiten zu Versicherungsausschlüssen finden Sie in unserem Produktinformationsblatt zur MOCEAN-Versicherung (LINK). Der Link ist auch in der Fußzeile der MOCEAN-Website zu finden.